Im Augenblick wird in allen Städten und Gemeinden über die Entwicklung der Grundsteuer diskutiert. Speziell geht es um die Grundsteuer B, die jeder Eigentümer eines Grundstückes und Immobilie bezahlt. Eigentümer bezahlen die Grundsteuer direkt an die Gemeinde, Mieter bezahlen diese über ihre Nebenkosten. Es sind also alle betroffen.
Diese Diskussion wird auch in Langerwehe geführt. Der Schlüssel für die Ermittlung der Grundsteuer, ist der sog. Hebesatz. Dieser Hebesatz ist der Multiplikator für die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Sie zahlen müssen.
Unser Mitglied Xaver Schmitz Schunken hat eine Excelliste erstellt, aus der Sie die Entwicklung Ihrer Grundsteuerzahlung in den nächsten Jahren sehen. Der Hebesatz der zukünftigen Jahre ergibt sich aus dem Haushaltsentwurf 2026 der Gemeinde Langerwehe. Bitte schreiben Sie uns an, wenn Sie die Liste gerne hätten!!
Klicken Sie in der Excelliste auf den Link zum Haushaltsentwurf 2026, auf Seite 12 finden Sie die Bestätigung der Hebesätze, die Grundlage sind für die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Langerwehe. In der Excelliste finden Sie ein Feld, in welchem Sie Ihre Grundsteuer 2025 einsetzen. Im Augenblick steht in diesem Feld die Zahl 1000. Setzen Sie bitte Ihren Grundsteuerbetrag ein. Die Liste zeigt Ihnen dann durch die Verformelung sofort die Beträge, die in den kommenden Jahren entstehen. Diese Liste soll Ihnen deutlich machen, welche Entwicklung durch die Veränderungen der Hebesteuer auf Sie zukommt.
Wir möchten der Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Hebesätze im Finanzentwurf der Gemeinde stehen. Der Beschluss muss durch den Rat erfolgen. Der Entwurf des Haushaltes ist im Augenblick in der politischen Arbeit des AK Haushalt. Danach gehen dessen Empfehlungen an den Haupt- und Finanzausschuss, in dem dort in zwei Sitzungen weiter beraten wird, bevor dann dessen Empfehlungen in einer Ratssitzung erörtert werden. Dort erfolgt dann der Ratsbeschluss für den Haushalt 2026 und das Haushaltssicherungskonzept. Dies ist ein normaler Prozess in der Haushaltsaufstellung und Beratung und findet derzeit in den Kommunen des Kreises Düren ebenfalls statt. Es wird sicherlich durch die Politik zu Einsparungen und zu Veränderungen an dem vorgeschlagenen Hebesatz der Grundsteuer B kommen.
Wie bei vielen Überlegungen im Verwaltungsbereich gilt sicher auch hier eine Bemerkung des ehemaligen Ministers Struck: „Es kommt kein Haushalt und es kommen keine Hebesätze aus den Beratungen heraus, wie sie mit dem Entwurf eingebracht worden sind.“
An dieser Stelle möchten wir unserem Mitglied Xaver Schmitz Schunken für die Erstellung der solchen Excelliste danken.
Wir finden es wichtig, Sie darüber zu informieren.